Mining und Steuern — das Thema das viele verdrängen. Dabei ist es gar nicht so kompliziert, wenn man die Grundregeln kennt. Hier kommt der praktische Überblick für 2026.
Wie wird Mining-Einkommen besteuert?
Privates Crypto Mining wird in Deutschland nach §22 EStG als sonstige Einkünfte besteuert. Das bedeutet:
- Der Marktwert zum Zeitpunkt der Entstehung (Zuteilungszeitpunkt) ist steuerpflichtig
- Freigrenze: 256 € im Jahr — darunter keine Steuerpflicht
- Oberhalb: voller persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45 %)
Was ist der Zuteilungszeitpunkt?
Das ist der Moment, in dem du die geminten Coins erhältst — also wenn die Pool-Ausschüttung auf deiner Wallet ankommt. Der Kurs zu diesem Zeitpunkt gilt als Einnahme.
Beispiel: Du erhältst 0,001 BTC bei einem Kurs von 90.000 € → 90 € Einnahme. Diese 90 € sind steuerpflichtig (als sonstige Einkünfte).
Was ist mit dem späteren Verkauf?
Wenn du geminten Bitcoin später verkaufst, können weitere Steuern anfallen:
- Haltedauer unter 1 Jahr: Kursgewinn nach §23 EStG steuerpflichtig
- Haltedauer über 1 Jahr: Kursgewinn steuerfrei (für Privatpersonen)
Achtung: Die 1-Jahresfrist beginnt ab dem Zuteilungszeitpunkt — nicht ab dem Kauf.
Welche Tools helfen bei der Steuererklärung?
Blockpit ist das Tool das ich selbst nutze. Es importiert automatisch Pool-Transaktionen, berechnet Zuteilungswerte historisch und erstellt einen DATEV-kompatiblen Export für den Steuerberater. Mit meinem Link bekommst du 15 % Rabatt.
Kurz-Checkliste für Miner
- ☑️ Alle Pool-Ausschüttungen mit Datum + Kurs dokumentieren
- ☑️ Crypto-Tracking-Tool nutzen (Blockpit, CoinTracking o.ä.)
- ☑️ Freigrenze 256 € im Blick behalten
- ☑️ Stromkosten als Werbungskosten geltend machen (anteilig)
- ☑️ Bei Gewerblichkeit (>mehrere Miner, hohe Einnahmen): Steuerberater holen
Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen bitte immer einen Steuerberater konsultieren.